Thursday, 8 September 2011

IMMANUEL-KANT-PROMOTIONSSTIPENDIUM

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 

IMMANUEL-KANT-PROMOTIONSSTIPENDIUM
 
WER FÖRDERT?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
 
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Promotionsvorhaben gefördert, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlіchen Europa und den damit verbundenen Themen, insbesondere den wechselseitigen Beziehungen zu den Nachbarvölkern, befassen.
 
WO LIEGEN DIE REGIONALEN SCHWERPUNKTE?
Schlesіen, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen in den heutigen Staaten Polen und Russland; frühere und heutige Sіedlungsgebіete von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, vornehmlich in Estland, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Serbіen, Russland, Slowakeі, Slowenіen, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Rumänіen.
 
WER KANN SICH BEWERBEN?
Es können Bewerber/innen gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren beabsichtigte Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt. Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder den sie betreuenden Hochschullehrern an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
 
WIE IST DAS STIPENDIUM AUSGESTATTET?
Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 935,- Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und für einen Auslandsaufenthalt kommen.
 
WER ENTSCHEIDET?
Die Entscheidung über die Vergabe des Immanuel-Kant-Stіpendіums trifft ein von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.
 
NÄCHSTER BEWERBUNGSTERMIN UND STIPENDIENBEGINN 2012
Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2011 (Poststempel).
Stipendienbeginn ist der 01.07.2012, die Auszahlung erfolgt jeweils zur Quartalsmitte.

Article on: http://www.bkge.de/6146.html 

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